Corona-Regeln beim Sport
Kultusministerium BW Stand: 16.09.2021 Regelungen für den Freizeit- und Amateursport sowie für Tanz- und Ballettschulen ab 16. September 2021
Generelle Maßnahmen (keine Änderungen im Vergleich zum 21. August 2021)
- Abstandsempfehlung von 1,5 Metern zu anderen Personen
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann
- Hygienekonzept und Datenverarbeitung
Neue Systematik
- Auslösender Faktor:
- a) 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (landesweit) Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
oder
- b) Drohende Überlastung der Intensivstationen (AIB) Bei einer Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (absolute Anzahl in Baden-Württemberg) werden – ab einer AIB von 250 die Warnstufe und – ab einer AIB von 390 die Alarmstufe ausgelöst
- Dreistufiges System:
Ø Basisstufe: wie bisher
Ø Warnstufe (ab Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 8 oder AIB-Wert 250): in der Regel PCR-Testpflicht für nicht-immunisierte Personen
Ø Alarmstufe (ab Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 12 oder AIB-Wert 390): in der Regel 2G
- Landesweite Maßnahmen, keine speziellen inzidenzabhängigen Regelungen in den Stadt- und Landkreisen Das Landesgesundheitsamt macht den Eintritt der jeweiligen Stufe bekannt.